Was kostet eine Innungsmitgliedschaft ?

 

A. Grundbeitrag (ergibt sich aus einer Anzahl von Ecklöhnen)
B. Nebenleistungen (z.B. Umlage für Öffentlichkeitsarbeit)
C. Zusatzbeitrag (Promillezahl der Lohnsumme)
    Wichtig: Für neue Innungsmitglieder sind die ersten beide
Jahre ohne Zusatzbeitrag.

Anhand eines Beispieles berechnen wir den Innungsbeitrag der Maler- und
Lackierer- Innung für einen Betrieb mit einer Lohnsumme von 175.000 EUR.

Beispiel:      A.     Grundbeitrag             (25 Ecklöhne a' 16,60 EUR)                                                        415,00 EUR
B. Nebenbeitrag (Umlage für Öffentlichkeitsarbeit)                                       7,70 EUR
C. Zusatzbeitrag ( 5 %o bis 150.000 EUR)                       750,00 EUR
    + 3 %o über 150.000 EUR  
    in diesem Beispiel 25.000 EUR                         75,00 EUR
   
Gesamt
                          1.247,70 EUR

 

Erklärung      

A.     

Die Ecklöhne ergeben sich für jede Innung aus dem entsprechenden
aktuellen Tarifvertrag.
B. Bei der Maler- und Lackierer Innung gibt es nur die "Umlage Öffentlichkeitsarbeit" als Nebenbeitrag (siehe Tabelle B unten).
C. Der Zusatzbeitrag ergibt sich aus 5%o bis 150.000 EUR und
3 %o von allem was darüber ist (egal welche Summe).

 

 

 

 

 

Beispiel 2 (Metall) Beispiel 3 (Elektro)

In den nun folgenden Tabellen (A. / B. / C.) können Sie sich individuell Ihren
eigenen Beitrag für Ihre entsprechende Innung selber berechnen.

Tabelle A. (Grundbeitrag)

  Bau Elektro     Friseure Heizung, Sanitär Orthopädie-Schuhtechnik
Grundbeitrag          618,90        
470,89       
344,40 
365,52                     
900,00

 

  Kfz Maler Metall Tischler                   
Grundbeitrag       
662,76          

415,00              

619,51                   
368,06                       

 

Tabelle B. (Nebenbeitrag)

  Bau     
Elektro    Friseure    Heizung,  Sanitär    Kfz Maler  
Metall  
Tischler Orthopädie-Schuhtechnik 
Öffentlichkeitsarbeit 12,30   61,35    3,10 28,-   7,70

18,00

133,84  (8Ecklöhne)

 
Öffentlichkeitsarbeit
"nur bei Tankstellen"
        90,-        
Unterstützungsfonds 6,15      

0,1‰  der LS

    0,5 ‰ der LS (entfällt in 2018)  
Kranzspendenring   14,00              
Werbebeitrag     5,10            
Beitrag je Filiale                
200,00

Innungen die nicht erwähnt worden sind, erheben keine Nebenbeiträge.

 

Tabelle C. (Zusatzbeitrag)

   Bau   
 Elektro                          
 Friseure                      
 Sanitär,                        Heizung      
 Orthopädie-   Schuhtechnik       
Zusatzbeitrag       
bis   70.328 4,5 ‰ bis 12.518 5‰ 5 ‰ 7,5 ‰
  bis 140.656 4,0 ‰ bis 21.906 4 ‰ höchstens: 1.160,-       
  bis 210.987 3,5 ‰ bis 32.643 3,5 ‰    
  bis 421.970 2,5 ‰        
über 32.643 3‰           
   
  über 421.970 2,0 ‰      
  höchstens: 3.028,-      



  Kfz                          
Maler                   
Metall      
Tischler                       
Zusatzbeitrag  2,8 ‰ bis 150.000 5 ‰ bis 133.148 4,5 ‰ 6,3 ‰
höchstens: 3.392,-
Rest 3 ‰          
133.148 - 266.295 2,5 ‰  höchstens: 8.382,-
  siehe Beispiel über 266.295 1,2 ‰  
    höchstens: 2.332,--  

Alle Angaben in den Tabellen A - C in EUR, sofern nicht eine Einheit (Bsp. ‰) angegeben ist.
Alle Promillezahlen beziehen sich auf die Lohnsumme des Betriebes.
Für das Berechnungsbeispiel sowie für alle Angaben in den Tabellen gelten die Zahlen
für das Jahr 2019.

 

Beispiel 2

Anhand eines zweiten Beispiels berechnen wir den Innungsbeitrag der
Metall-Innung für einen Betrieb mit einer Lohnsumme von 100.000 EUR.

A. Grundbeitrag (41 Ecklöhne a' 15,11 EUR)
619,51 EUR
B. Nebenbeitrag 18,00 EUR
18,00 EUR
C. Zusatzbeitrag 4,5%o bis 133.148
450,00 EUR
    + 2,5%o 133.148266.295 EUR  
    + 1,2%o über 266.295
 
   
Gesamt
1.087,51 EUR


Erklärung

A.    Die Ecklöhne ergeben sich für jede Innung aus dem entsprechenden aktuellen Tarifvertrag.
B. Bei der Metall-Innung gibt es den Nebenbeitrag "Umlage für Öffentlichkeitsarbeit".
C. Der Zusatzbeitrag ergibt sich aus 4,5‰ bis 133.148 EUR, zwischen 133.148 EUR und 266.295 EUR wird ein Promillesatz von 2,5‰ berechnet und alles über 266.295 EUR wird mit einem Promillesatz von 1,2‰ berechnet.
In diesem Beispiel berechnen wir 4,5 ‰ von 100.000 EUR.

 


Beispiel 3


Anhand eines dritten Beispieles berechnen wir den Innungsbeitrag der Elektro-Innung
für einen Betrieb mit einer Lohnsumme von 500.000 EUR.

A. Grundbeitrag 31 Ecklöhne a' 15,19 EUR
470,89 EUR
B. Nebenbeitrag Umlage für Öffentlichkeitsarbeit
61,35 EUR
    Kranzspendenring
14,-- EUR
C. Zusatzbeitrag 2,0 %o über 421.970 EUR  
    in diesem Beispiel 500.000 EUR
1000,-- EUR
   
Gesamt
1.556,24 EUR

 

Erklärung

A.   

Die Ecklöhne ergeben sich für jede Innung aus dem entsprechenden aktuellen Tarifvertrag.

B. Bei der Elektro-Innung gibt es die Nebenbeiträge "Umlage für Öffentlichkeitsarbeit" und "Kranzspendenring".
C. Bei der Elektro-Innung ist der Zusatzbeitrag gestaffelt, d.h. die gesamte Summe wird mit einem Promillesatz von 2,0 ‰ berechnet.